1. Wasser stoppen
Schließen Sie den Hauptabsperrhahn. Er sitzt meist im Keller oder Hausanschlussraum direkt hinter dem Wasserzähler, in Wohnungen manchmal im Bad oder in der Küche. Bei einem Defekt an einem Gerät reicht oft das Eckventil der Waschmaschine oder Spülmaschine.
Kommt das Wasser von oben aus einer anderen Wohnung, informieren Sie sofort die Nachbarn oder die Hausverwaltung.
2. Strom sichern
Wasser und Strom sind lebensgefährlich. Betreten Sie keine Räume, in denen Wasser an Steckdosen, Verteiler oder Geräte reicht, bevor die zugehörige Sicherung aus ist. Im Zweifel die Hauptsicherung abschalten.
3. Schaden begrenzen
- Stehendes Wasser aufnehmen, soweit gefahrlos möglich. Bei größeren Mengen braucht es einen Nass- oder Pumpsauger.
- Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem nassen Bereich holen oder anheben.
- Wertsachen und Dokumente in Sicherheit bringen.
4. Dokumentieren
Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie aufräumen: Übersicht des Raumes, Wasserstand, die vermutete Ursache, beschädigte Gegenstände. Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Diese Bilder sind für die Versicherung wertvoll.
5. Melden
- Wohngebäudeversicherung (Eigentümer): Schäden am Gebäude, also Estrich, Wände, fest verbaute Böden, Leitungen.
- Hausratversicherung: Ihre beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte.
- Mieter melden den Schaden zusätzlich dem Vermieter, weil das Gebäude über dessen Versicherung läuft.
Mehr zum typischen Ablauf mit Gutachter und Kostenübernahme lesen Sie unter Wasserschaden und Versicherung.
6. Fachleute rufen
Ist das Wasser in Estrich, Dämmung oder Mauerwerk gezogen, trocknet es von allein nicht schnell genug. Wir messen, wie weit sich die Feuchte ausgebreitet hat, orten die Ursache und starten die Bautrocknung.
Kurz beantwortet
Wie schnell muss ich einen Wasserschaden der Versicherung melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. So steht es in den meisten Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Schaden telefonisch oder online, sobald die Sofortmaßnahmen laufen.
Darf ich nasse Sachen wegwerfen?
Erst nach Rücksprache mit der Versicherung. Fotografieren Sie beschädigte Gegenstände vorher und bewahren Sie sie möglichst auf, bis die Versicherung entschieden hat.
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall, auch keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fragen zu Ihrem Fall beantworten wir gern: Kontakt.


