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Wasserschaden? Was jetzt tun?

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Stand Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Gundlach’s Bautrocknung (Stand Januar 2026, überarbeitet)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Vermietungen von Geräten durch Gundlach’s Bautrocknung, einschließlich Bautrocknung, Dämmschichttrocknung, Leckortung, Messungen, Drohnenleistungen sowie sämtlicher Zusatz- und Nebenarbeiten. Sie gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2. Preise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abrechnungen erfolgen nach tatsächlichem Aufwand gemäß gültiger Preisliste oder nach vereinbarten Pauschalen. Der Auftraggeber trägt die Stromkosten für alle eingesetzten Geräte.

3. Mietdauer, Gerätehaftung und Betriebspflichten

Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit Rückgabe bzw. Abholung. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Manipulation, fehlende Überwachung, Verschmutzung, Verlust oder Diebstahl entstehen.

Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß betrieben werden. Die Geräte müssen während der gesamten Trocknungsphase durchgehend in Betrieb bleiben. Abschaltungen (z. B. Nachtabschaltung, Zeitschaltuhren, Stromtrennung) können die Trocknungsdauer erheblich verlängern oder den Trocknungserfolg beeinträchtigen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder Schäden, die durch bauseitige Stromunterbrechungen entstehen.

Wird eine Nachtabschaltung ausdrücklich gewünscht, kann eine Zeitschaltuhr gegen Aufpreis gemietet werden. Eine Erfolgsgarantie wird in diesem Fall nicht übernommen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Stromversorgung, Absicherung und Netzstabilität ausreichend und normgerecht sind. Er ist verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn:

  • Sicherungen nicht ausreichen,
  • Stromkreise überlastet sind,
  • Baustromverteiler nicht normgerecht sind,
  • sonstige Risiken für Geräte oder Netz bestehen.

Für Schäden an bauseitigen elektrischen Anlagen wird nur gehaftet, wenn diese durch einen Gerätefehler verursacht wurden. Schäden durch unzureichende Absicherung, defekte Stromkreise oder nicht normgerechte Baustromverteiler liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Bei Kondensationstrocknern ist das aufgefangene Kondenswasser regelmäßig zu entleeren. Unterbleibt dies, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden, Abschaltungen oder verlängerte Trocknungszeiten. Auf Wunsch kann die Entleerung als Zusatzleistung gegen Aufpreis beauftragt werden.

4. Zugang und Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich, sicher und gefahrlos begehbar sind. Baustrom, Wasser und Beleuchtung sind kostenfrei bereitzustellen. Nicht zugängliche Bereiche gelten als nicht bearbeitbar; Wartezeiten werden berechnet.

5. Messungen und Dokumentation

Zwischenmessungen, Endmessungen und Berichte werden gemäß Preisliste berechnet. Messwerte dienen als technische Orientierung und ersetzen keine bauphysikalischen Gutachten. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

6. Haftung

Gundlach’s Bautrocknung haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird nur für typische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht für:

  • Folgeschäden durch verdeckte Mängel,
  • Baufehler, Undichtigkeiten oder statische Probleme,
  • Verzögerungen durch Stromausfälle, Witterung oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers.

Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

7. Anfahrt und Arbeitszeiten

Anfahrten werden gemäß Preisliste berechnet. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten gelten automatisch als vereinbart.

8. Notdienst / 24-h-Service

Bei Notdiensteinsätzen gelten die in der Preisliste ausgewiesenen Zuschläge. Notdiensteinsätze können nach Beauftragung nicht kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung werden 100 % der Notdienstpauschale berechnet.

9. Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen und Anfahrten werden vollständig berechnet. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Termin werden 50 % der Auftragssumme berechnet.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und vermieteten Geräte bleiben Eigentum von Gundlach’s Bautrocknung. Der Auftraggeber darf Geräte nicht weitervermieten oder an Dritte überlassen. Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Diebstahl der Geräte.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten gemäß Preisliste berechnet.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13. Zwischenrechnungen

Gundlach’s Bautrocknung ist berechtigt, Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen, laufende Mietzeiträume, Materialeinsatz sowie Anfahrten zu stellen. Zwischenrechnungen können wöchentlich, abschnittsweise oder nach Baufortschritt erfolgen und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zwischenrechnungen können auch digital übermittelt werden.

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