Notfall-Assistent
Wasserschaden: Was jetzt tun?
Sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge. Haken Sie ab, was erledigt ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar: 0152 21920730.
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1. Strom sichern
Wasser und Strom sind lebensgefährlich. Erst wenn kein Strom mehr im nassen Bereich ist, geht es weiter.
- Räume, in denen Wasser an Steckdosen, Verteiler oder Geräte reicht, nicht betreten.
- Die Sicherung für den betroffenen Bereich ausschalten, im Zweifel die Hauptsicherung.
- Bei Wasser im Sicherungskasten oder Geruch nach verschmortem Kabel: nichts anfassen, Notruf 112.
Bei Gefahr für Menschen immer zuerst 112 anrufen.
2. Wasser abstellen
Stoppen Sie die Quelle, damit nicht mehr Wasser nachläuft.
- Hauptabsperrhahn schließen. Er sitzt meist hinter dem Wasserzähler im Keller oder Hausanschlussraum.
- Bei einem Gerät reicht oft das Eckventil von Waschmaschine oder Spülmaschine.
- Kommt das Wasser von oben: Nachbarn oder Hausverwaltung sofort informieren.
3. Uns anrufen
Je früher abgesaugt und getrocknet wird, desto kleiner bleibt der Schaden. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
- Sagen Sie uns, wo das Wasser steht, seit wann und ob die Ursache bekannt ist.
- Wir sagen Ihnen am Telefon die Zuschläge außerhalb der Regelzeit, bevor wir losfahren.
4. Fotos machen
Bevor Sie aufräumen: dokumentieren. Die Bilder brauchen Sie für die Versicherung.
- Übersicht jedes betroffenen Raums, dazu Nahaufnahmen.
- Wasserstand, nasse Wände, Decke und Boden.
- Die vermutete Ursache, zum Beispiel Schlauch, Leitung oder Gerät.
- Beschädigte Gegenstände. Nichts wegwerfen, bevor die Versicherung zugestimmt hat.
5. Schaden begrenzen
Was gefahrlos geht, jetzt tun.
- Stehendes Wasser aufnehmen, soweit es gefahrlos möglich ist.
- Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem Wasser holen oder anheben.
- Wertsachen, Dokumente und Medikamente in Sicherheit bringen.
6. Versicherung informieren
Den Schaden unverzüglich melden. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt ist.
- Gebäude (Estrich, Wände, fest verbaute Böden, Leitungen): Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
- Bewegliche Sachen (Möbel, Kleidung, Geräte): Ihre Hausratversicherung.
- Als Mieter zusätzlich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.
- Schadennummer notieren und vor größeren Reparaturen die Kostenübernahme klären.