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Wasserschaden? Was jetzt tun?

0152 21920730

Notfall-Assistent

Wasserschaden: Was jetzt tun?

Sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge. Haken Sie ab, was erledigt ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar: 0152 21920730.

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  1. Strom sichern

    Wasser und Strom sind lebensgefährlich. Erst wenn kein Strom mehr im nassen Bereich ist, geht es weiter.

    • Räume, in denen Wasser an Steckdosen, Verteiler oder Geräte reicht, nicht betreten.
    • Die Sicherung für den betroffenen Bereich ausschalten, im Zweifel die Hauptsicherung.
    • Bei Wasser im Sicherungskasten oder Geruch nach verschmortem Kabel: nichts anfassen, Notruf 112.

    Bei Gefahr für Menschen immer zuerst 112 anrufen.

  2. Wasser abstellen

    Stoppen Sie die Quelle, damit nicht mehr Wasser nachläuft.

    • Hauptabsperrhahn schließen. Er sitzt meist hinter dem Wasserzähler im Keller oder Hausanschlussraum.
    • Bei einem Gerät reicht oft das Eckventil von Waschmaschine oder Spülmaschine.
    • Kommt das Wasser von oben: Nachbarn oder Hausverwaltung sofort informieren.
  3. Uns anrufen

    Je früher abgesaugt und getrocknet wird, desto kleiner bleibt der Schaden. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

    • Sagen Sie uns, wo das Wasser steht, seit wann und ob die Ursache bekannt ist.
    • Wir sagen Ihnen am Telefon die Zuschläge außerhalb der Regelzeit, bevor wir losfahren.
    0152 21920730 anrufen
  4. Fotos machen

    Bevor Sie aufräumen: dokumentieren. Die Bilder brauchen Sie für die Versicherung.

    • Übersicht jedes betroffenen Raums, dazu Nahaufnahmen.
    • Wasserstand, nasse Wände, Decke und Boden.
    • Die vermutete Ursache, zum Beispiel Schlauch, Leitung oder Gerät.
    • Beschädigte Gegenstände. Nichts wegwerfen, bevor die Versicherung zugestimmt hat.
    Fotos an uns senden
  5. Schaden begrenzen

    Was gefahrlos geht, jetzt tun.

    • Stehendes Wasser aufnehmen, soweit es gefahrlos möglich ist.
    • Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem Wasser holen oder anheben.
    • Wertsachen, Dokumente und Medikamente in Sicherheit bringen.
  6. Versicherung informieren

    Den Schaden unverzüglich melden. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt ist.

    • Gebäude (Estrich, Wände, fest verbaute Böden, Leitungen): Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
    • Bewegliche Sachen (Möbel, Kleidung, Geräte): Ihre Hausratversicherung.
    • Als Mieter zusätzlich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren.
    • Schadennummer notieren und vor größeren Reparaturen die Kostenübernahme klären.
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